Y! Yahoo! Sales
BESONDERE BEDINGUNGEN DISPLAY ADVERTISING

1.  NUTZUNG

1.1  Diese Besonderen Bedingungen Display Advertising (die "Besonderen Bedingungen") gelten für die Veröffentlichung von Anzeigen im Rahmen des Display Advertising-Programms ("Programm") nach Maßgabe der Technischen Spezifikation für dieses Programm (die "Technische Spezifikation").

1.2  Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Bedingungen, dem Auftrag und/oder den Allgemeinen Bedingungen gelten die Vertragsbedingungen in der in Ziffer 15.3 der Allgemeinen Bedingungen festgelegten Reihenfolge.

1.3  Die Begriffsbestimmungen der Allgemeinen Bedingungen gelten auch für diese Besonderen Bedingungen.

2.  DARSTELLUNG DER ANZEIGEN

Soweit nicht im Auftrag ausdrücklich anders vereinbart, liegt die Positionierung der Anzeigen innerhalb des Yahoo!-Netzwerkes in unserem pflichtgemäßen Ermessen und wir behalten uns insbesondere vor, an jeder Stelle des Yahoo!-Netzwerkes auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen, die mit Ihren Waren oder Dienstleistungen in Wettbewerb stehen, darzustellen.

3.  NUTZUNGSSTATISTIKEN

3.1  Nutzungsstatistiken über Ihre Anzeigen können Sie unter http://advertiser.yahoo.com in unserem Ad Center einsehen. Sie erhalten hierfür innerhalb von 48 Stunden nach Beginn des Schaltzeitraums eine Zugangskennung und ein Passwort.

3.2  Im Übrigen gilt Ziffer 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für Nutzungsstatistiken.

4.  LIEFERUNG VON WERBEMATERIALIEN

4.1  Sie müssen sämtliche für die Erstellung der Anzeige und Abwicklung des Auftrags erforderlichen Materialien und Schaltunterlagen ("Werbematerialien") rechtzeitig einreichen. Sie müssen die Technische Spezifikation, welche Sie unter http://de.media.yahoo.com/werben_mit_yahoo/werbeformen.html abrufen können, die Anforderungen der Allgemeinen Bedingungen, den Übertragungsweg und den spätesten Zeitpunkt, zu dem die Werbematerialien eingereicht werden müssen, einhalten. Wir sind nicht verpflichtet, Verträge auszuführen, bei denen die Werbematerialien den vorstehenden Anforderungen nicht genügen.

4.2  Soweit nicht im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgendes:

4.2.1  Sie müssen die Werbematerialien entsprechend der folgenden Staffelung vor Beginn des Schaltzeitraums rechtzeitig einreichen:

• drei Arbeitstage im Falle eines neuen Auftrags;
 
• zwei Arbeitstage, um Werbematerialien eines laufenden Auftrags auszutauschen;
 
• fünf Arbeitstage im Falle von Rich Media Werbematerial.

4.2.2  Wir entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der Technischen Spezifikation, ob und ggf. in welchem Umfang wir Werbematerialien oder Teile derselben darstellen.

4.3  Sie sind verpflichtet, Werbematerialien in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 4 zur Verfügung zu stellen. Soweit Sie Werbematerialien unter Verletzung der Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 oder nach Ablauf der in Ziffer 4.2 vereinbarten Fristen oder bis zum vereinbarten Beginn des Schaltzeitraums gar nicht einreichen, schulden Sie uns Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens, es sei denn, dass Sie dies nicht zu vertreten haben. Zu dem zu ersetzenden Schaden zählt insbesondere ein etwaiger Mehraufwand für die Schaltung der Anzeige sowie der Gewinn, den wir bei vertragsgemäßer Einreichung der Werbematerialien aus dem Vertrag zusätzlich erzielt hätten.

5.  ZUSÄTZLICHE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1  Aus dem Auftrag können sich zusätzliche Zahlungsbedingungen ergeben. Zum Beispiel können sich Entgelte nach der Anzahl der (a) ausgelieferten Anzeigen (Ad Impressions) oder (b) der Klicks auf die Anzeigen (Cost per Click - CPC) oder (c) weiterer Handlungen der Nutzer (Cost per Order - CPO, Cost per Acquisition - CPA oder Cost per Lead - CPL) berechnen.

5.2  Soweit ein Gesamtbudget für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, müssen Sie mindestens 20 % und höchstens 33 % dieses Budgets in jedem Viertel dieses Zeitraums ausgeben, soweit entsprechende Positionen zur Verfügung stehen.

6.  CLASS 2 ANZEIGEN

6.1  Soweit Ihr Auftrag Class 2 Anzeigen betrifft, gilt vorrangig folgendes:

6.2  Ziffer 5.2 dieser Besonderen Bedingungen gilt nicht.

6.3  Es kann im Auftrag grundsätzlich keine Haftung oder Gewährleistung hinsichtlich der Anzahl der Ad Impressions, Clicks oder sonstigen Ereignisse im Sinne von Ziff. 5.1 vereinbart werden.

6.4  Innerhalb des Auftrages können Obergrenzen, bspw. der Bruttokosten, welche Sie zu zahlen bereit sind, angegeben werden. Sie bezahlen jedoch nur insoweit, als die Anzeige tatsächlich geschaltet wurde.

6.5  Wir werden uns lediglich angemessen bemühen, die im Auftrag angegebenen Zeiten, Daten oder Positionen einzuhalten. Dies gilt nur mit der Maßgabe, dass (a) wir nicht gewährleisten, dass die Zeiten, Daten und/oder Positionen der Anzeigen eingehalten werden, und uns Änderungen vorbehalten und (b) wir nicht gewährleisten, dass die Anzeigen nicht nach dem angegebenen Enddatum noch dargestellt werden.

6.6  Im Rahmen von CPC (Cost per Click) basierten Class 2 Aufträgen gilt der an Yahoo! zu zahlende Betrag pro Klick für alle genannten Platzierungen.

7.  SPEZIELLE ARTEN VON ANZEIGEN

7.1  Die Buchung einer "Microsite" bedeutet, dass Yahoo! die im Auftrag vereinbarten Microsites mit den von Ihnen eingereichten Werbematerialien einrichtet.

7.2  Soweit sich die Buchung auf "Entwicklungsgebühr" bezieht, entwickeln wir für Sie Anzeigen, Werbematerialien oder andere Inhalte und Sie haben dafür die angegebene Gebühr zu bezahlen.

7.3  Die Buchung eines "Sponsorship Typ A" bedeutet, dass Yahoo! einen gebrandeten Masthead mit Medium Rectangle auf Seiten innerhalb der im Auftrag angegebenen Yahoo!-Webseite bereit stellt, auf denen dieses Werbemittel existiert.

7.4  Die Buchung eines "Sponsorship Typ B" bedeutet, dass Yahoo! alle Werbeformen auf der Startseite der im Auftrag angegebenen Yahoo!-Webseite bereit stellt.

7.5  Die Buchung eines "Sponsorship Typ C" bedeutet, dass der Schriftzug "sponsored by" in Verbindung mit der im Auftrag angegebenen Yahoo!-Webseite angezeigt wird.

7.6  Die Buchung eines "Sponsorship Typ D" bedeutet, dass Yahoo! die Hintergrundfarbe der im Auftrag angegebenen Yahoo!-Webseite ändert. Die Hintergrundfarbe wird zwischen Yahoo! und Ihnen vereinbart.

7.7  Die Buchung einer "IMV" (Messengerwelt) bedeutet, dass Yahoo! die im Auftrag vereinbarte IMV mit den von Ihnen eingereichten Werbematerialien erstellt und in der jeweiligen aktuellen Yahoo! Messenger Version implementiert.

8.  HAFTUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1  Soweit wir die Anzeigen nicht in Übereinstimmung mit dem Vertrag darstellen oder nicht die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Ad Impressions oder Click Throughs erreichen, beschränkt sich Ihr Nacherfüllungsanspruch auf folgendes, wobei wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vorbehalten:

8.1.1  Wir können die Anzeigen oder von Ihnen ersatzweise zur Verfügung gestellte Werbematerialien erneut in zu vereinbarenden Positionen und für zu vereinbarende Zeiträume darstellen, bis die fehlende Anzahl von Ad Impressions oder Click Throughs erreicht oder der sonstige Mangel ausgeglichen ist oder

8.1.2  Ihre Gebühr mindert sich entsprechend anteilig und wir werden Ihnen etwaige Vorauszahlungen anteilig erstatten.

8.2  Soweit Sie Ihre Anzeige über den Server eines Dritten zur Verfügung stellen, (a) ist der Dritte für die Erfüllung des Vertrages Ihr Erfüllungsgehilfe und wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für seine Leistungen, (b) gelten die von uns erstellten Berichte nach Maßgabe von Ziffer 2.2 der Allgemeinen Bedingungen als richtig und vollständig und (c) behalten wir uns vor, das Recht des Dritten zur Lieferung Ihrer Anzeige an das Yahoo!-Netzwerk jederzeit einzustellen, soweit dieser die technischen oder rechtlichen Anforderungen des Vertrages nicht erfüllt. Soweit Sie im Falle der Einstellung keinen anderen uns zumutbaren Dritten benennen, werden wir die Anzeigen über unsere Server liefern.

9.  VERTRAGSVERLÄNGERUNG, KÜNDIGUNG, FOLGEN DER KÜNDIGUNG

9.1  Soweit nicht im Auftrag ausdrücklich anders vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, Verlängerungen der Darstellung von Anzeigen zuzustimmen. Bei vereinbarten Verlängerungen gelten die dann aktuellen Gebühren.

9.2  Sie sind nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 9.2.1 ff. berechtigt, Verträge zu kündigen, soweit nicht im Auftrag etwas anderes vereinbart ist; § 649 BGB ist ausgeschlossen:

9.2.1  Etwaige Stornierungen nach der Buchung können Sie kostenfrei bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des vereinbarten Schaltzeitraumes vornehmen;

9.2.2  bei Stornierungen im Zeitraum von 4 Wochen bis eine Woche vor Beginn des vereinbarten Schaltzeitraumes beträgt die Stornogebühr 30 % des Buchungsvolumens;

9.2.3  bei Stornierungen im Zeitraum ab einer Woche vor Beginn des vereinbarten Schaltzeitraumes beträgt die Stornogebühr 50 % des Buchungsvolumens;

9.2.4  bei Stornierungen im Zeitraum ab Beginn des vereinbarten Schaltzeitraumes beträgt die Stornogebühr 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgelieferten Buchungsvolumens.

9.3  Im Falle der Kündigung gelten diese Ziffer 9 und Ziffer 8 dieser Besonderen Bedingungen fort.


München, Mai 2008

Yahoo! Deutschland GmbH


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